Termine 2020

Nachfolgend unsere Veranstaltungstermine für das Jahr 2020.

TagUhrzeitWasWoWerHinweise
Do. 26.03.2020VerschobenJahreshauptversammlungDorftreff Rai-Breitenbach,
Arnheiter Str. 2
MitgliederEin neuer Termin steht noch nicht fest und wird rechtzeitig bekannt geben.
Do. 7. Mai 2020entfälltNachbars CafèDorftreff Rai-Breitenbach,
Arnheiter Str. 2
Gäste + Mitglieder- -
Do. 9. Juli 2020entfälltNachbars CafèDorftreff Rai-Breitenbach,
Arnheiter Str. 2
Gäste + Mitglieder- -
Do. 17. September 2020entfälltNachbars CafèHoaschter Treff
Hainstadt, Wald-Amorbacher Str. 2
Gäste + Mitglieder- -
Do. 17. Dezember 2020entfälltNachbars CafèHoaschter Treff
Hainstadt, Wald-Amorbacher Str. 2
Gäste + Mitglieder- -

Gästebuch

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Nachbarschaftshilfe Breuberg gemacht? Schreibt es uns doch mal hier einen Kommantar in unser Gästebuch. Wir sind gespannt.

Statistiken 2018

Hier finden Sie einige ausgewählte Statistiken, welche zur Jahreshauptversammlung 2019 vorgestellt wurden:









Satzung der Nachbarschaftshilfe Breuberg

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Nachbarschaftshilfe-Breuberg und hat den Sitz in Breuberg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereines
Der Verein dient der Pflege und Förderung des achtsamen und hilfreichen Umgangs der Menschen untereinander. Er tut das durch die Vermittlung von Anfragen und Angeboten von Hilfen und Diensten. Er gibt Informationen zu Veranstaltungen und gemeinsamen Unternehmungen und versteht sich als Bindeglied für jedwede Kontaktpflege.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Organe des Vereines
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitglieder.

§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus einer gleichberechtigten Doppelspitze, Kassierer/in, Schriftführer/in und bis zu drei Beisitzern. Die Vereinsgeschäfte führen die Co Vorstände sowie Kassierer/in und Schriftführer/in.
Aufgaben des Vorstandes sind die Führung des Vereins, Ausführung von Vereinsbeschlüssen, Verwaltung des Vermögens und die Einberufung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet auch über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Co Vorsitzenden.
Der Vorstand wird in den Wahljahren stattfindenden Generalversammlungen auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und führt die Geschäfte bis zu den kommenden Wahlen. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Voll-macht ist insoweit ausdrücklich begrenzt.

§ 5 Mitgliedschaft
Die Mitglieder sind verpflichtet die Vereinszwecke zu fördern. Die von der Mitgliederversammlung genehmigte Beitragsordnung, jeweils in gültiger Form, ist für die Vereinsmitglieder bindend und wird als verbindlich anerkannt.

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschließen des Mitgliedes. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird der Verein von den verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt.

Die freiwillige Austrittserklärung muss schriftlich an die Vorstandschaft erfolgen. Der Vereinsaustritt kann jederzeit mit Zweiwochenfrist zum Monatsende erfolgen.

Die Ausschließung aus dem Verein erfolgt durch die Vorstandschaft, sie ist nur zulässig, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.

Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Verein tätigt, nur mit dem Vereins-vermögen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 6,- Euro im Jahr. Er ist nicht anteilig aufteilbar, wenn die Mitgliedschaft während des Jahrs beginnt oder endet. Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind vom Beitrag befreit.

§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einberufung hat mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand zu erfolgen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, mit Ausnahme der Beschlüsse über Satzungsänderungen und der Auflösung des Vereines. Hierfür ist eine ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder in der Hauptversammlung notwendig.

Aufgaben der Mitgliederversammlung insbesondere:

  • Wahl des Vorstands
  • Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichtes, sowie
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über Mitgliedsbeträge und Aufnahmegebühren.
  • Beschlüsse über Anträge auf Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden. wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 1/3 aller Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes vom Vorstand verlangt wird. Die Anberaumung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf Antrag aus dem Kreis der Vereinsmitglieder muss spätestens vier Wochen nach Zugang des Ersuchens an den Vorstand erfolgen.

§ 7 Formvorschriften
Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Der Gewählte Vorstand wird eine Geschäftsordnung erstellen, die im Sinne des Vereines Richtlinien und Arbeitsweisen regelt.

§ 8 Auflösung §§ 51-68 AO
Bei Auflösung oder Aufhebung der Nachbarschaftshilfe Breuberg oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen der NHB an die Stadt Breuberg die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Hilfe für bedürftige Menschen einzusetzen hat.

Breuberg, den 26 Februar 2016
Der Vorstand

Vereinshistorie

Am Freitag, den 21. Januar 2011 trafen sich im Dorftreff in Breuberg, ST Rai-Breitenbach, Anheiter-Str. 2, 13 Interessenten zur einer Versammlung und gründeten den Verein “Nachbarschaftshilfe Breuberg”. Als “Rechtsform” wurde ein „nicht eingetragener Verein” gewählt. Die Idee zu diesem Verein resultierte aus einem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, welcher im Jahre 2009 auf Landesebene ausgetragen wurde.

Der Verein dient der Pflege und Förderung des achtsamen und hilfreichen Umgangs der Menschen untereinander. Er tut das durch die Vermittlung von Anfragen und Angeboten von Hilfen und Diensten. Er gibt Informationen zu Veranstaltungen und gemeinsamen Unternehmungen und versteht sich als Bindeglied für jedwede Kontaktpflege.

In der Gründungsversammlung wurden eine Satzung beschlossen und folgende Mitglieder als Vorstand gewählt: Christiane Kalbhenn (1. Vors.), Thomas Eismann (2.Vors.), Heike Schnürer (Kasse), Wolfgang Kalbhenn (Schreiber). Ilka Wersuhn (Beisitzerin).

Die Hilfsangebote der Nachbarschaftshilfe stehen in allen fünf Breuberger Stadtteilen zur Verfügung. Die Stadtverwaltung hat den Verein von Anfang an tatkräftig unterstützt. So wurde dem Verein ein Büro in der 1.Etage der “alten Schule” in Rai-Breitenbach, Lindenstr.42 zur Mitbenutzung übergeben. Von hier aus wurden die Hilfsangebote koordiniert.

Schon im ersten Jahr ist die Mitgliederzahl kontinuierlich gestiegen. Auch der damalige Bürgermeister, und heutige Landrat, trat dem Verein bei und ist ihm bis heute treu. Auch sein Nachfolger ist Mitglied und unterstützt den Verein tatkräftig.

Im ersten Jahr wurden bereits 140 Stunden an ehrenamtlicher Arbeit. Am meisten wurden Fahrdienst/Begleitung zum Arzt nachgefragt.

In den ersten fünf Jahren fand jährlich an einem Sonntag im Mai ein gemeinsames Frühstück statt. Ausgetragen wurde es in einem der fünf Stadtteile. Eingeladen waren nicht nur Mitglieder, sondern auch Gäste, Neugierige und Interessenten. Das Frühstück wurde dazu genutzt den Verein im jeweiligen Stadtteil bekannt zu machen.

Ab 2016 traf sich die Nachbarschaftshilfe monatlich zum Stammtisch in einer Breuberger Kneipe, Gaststätte oder Restaurant. Bei geselligen Zusammensein wurden die kleinen und großen Dinge des Lebens besprochen.

Regelmäßig Dienstagnachmittag traf sich der Handarbeitskreis “Alles Tolle aus Wolle” in der Bahnhofstraße in Neustadt. Unter fachlicher Leitung konnten auch Neueinsteiger handarbeiten erlernen. Zwei Jahren lang hatte der Verein einen Stand auf dem Neustädter Weihnachtsmarkt namens “Benznickelmarkt”. Dort wurde über den Verein informiert und die Handarbeiten verkauft.

Seit Anfang an ist der Verein mit der Seite: www.nachbarschaftshilfe-breuberg.de im Internet präsent. Dort kann sich Jeder über den Verein informieren. So ist u.a. die Satzung, Statistiken über geleistete Hilfen, aktuelle Aktivitäten und Veranstaltungen zu finden. In den sozialen Medien ist der Verein mit einer öffentlichen Gruppe in Facebook vertreten.

Schmerzliche Verluste musste die Nachbarschaftshilfe Breuberg 2015/2016 erleiden. Die damalige 1.Vorsitzende zog aus Breuberg weg und stand nicht mehr zur Verfügung. Ebenfalls wurde der Tot von Klaus Tschierschke betrauert. Er gehörte dem Vorstand an und leistete sehr aktive ehrenamtliche Hilfe. In dem Jahr ging auch die Mitgliederzahl zurück und der Verein musste sich zur Jahreshauptversammlung im Februar 2017 neu aufstellen.

In den Vorstand wurden gewählt: Thomas Eismann und Horst Gläser (co Vors.), Ilka Wersuhn (Kasse), Horst Gläser (Schreiber) und Detlev Loy (Beisitzer). Um einen einheitlichen Auftritt zu ermöglichen wurde die Anschaffung von Vereinskleidung beschlossen, welche auch heute Jeder käuflich erwerben kann.

Seit 2016 bis heute findet vierteljährlich eine Nachbars Cafè statt. Das gemeinsame Zusammensitzen bei Kaffee und Kuchen ist für viele Mitglieder eine willkommene Gelegenheit zum Entspannen, Schwätzen und gesellig sein.

Die Mitgliederzahl erhöhte sich wieder und im Jahr 2019 wurden 329 Stunden an ehrenamtlicher Hilfe geleistet. Die Nachbarschaftshilfe Breuberg hat heute 67 Mitglieder. Über die Jahre hinweg hat sich der Verein etabliert und ist fester Bestandteil Breuberger Lebens geworden. Bis heute ist das Büro in der Lindenstraße der Sitz des Vereines.

Thomas Eismann
im Dezember 2019

Statistiken 2017

Hier finden Sie einige ausgewählte Statistiken, welche zur Jahreshauptversammlung 2018 vorgestellt wurden:

 01 Mitgliederentwicklung seit Gruendung

 02 Stunden seit Gruendung

03 Dauer pro Hilfe seit Gruendung

 04 Anzahl Hilfen

 05 Stunden 2017

 06 Anzahl Hilfen 2017

 07 Art der Hilfen 2017

 08 Stunden pro Stadtteil 2017

 09 Anzahl Hilfen seit Gruendung

 10 Mitglied ja nein 2017

Statistiken 2016

Hier finden Sie einige ausgewählte Statistiken, welche zur Jahreshauptversammlung 2017 vorgestellt wurden:

 01 Stunden seit Gründung

02 Stunden 2016

03 Art der Hilfen 2016

 04 Stunden pro Stadtteil 2016

 05 Anzahl Hilfen 2016

 06 Anzahl Hilfen seit Gruendung

 07 Anzahl versch. Helfer seit Gruendung

 08 Mitgliederentwicklung seit Gruendung

Vereinskleidung

Hier sehen Sie eine Übersicht unserer Vereinskleidung der Nachbarschaftshilfe Breuberg:

KleidungFarbenBilderPreiseverfügbare Größen
PoloshirtHeather GreyVereinkleidung NHB für Werbunsgzwecke klein18,-€ für Mitglieder

23,-€ für nicht
Mitglieder
XS, S, L, XL, 2XL, 3XL
kapuzen
Sweatshirt
Heather GreySweatshirt Vereinkleidung NHB für Werbunsgzwecke klein25,-€ für Mitglieder

31,-€ für nicht
Mitglieder
XS, S, L, XL, 2XL, 3XL

btnDownloadBestellform

Hinweise:

  • Für Mitglieder übernimmt der Verein die Kosten für die Stickerei. Sie brauchen nur das Kleidungsstück bezahlen, welches zum Einkaufspreis weitergereicht wird. Aus diesem Grund kommt der Preisunterschied zu Nicht Mitglieder zustande.
  • Sollte das gewünschte Kleidungsstück nicht vorrätig sein, so speichern wir Ihre Bestellung um daraus eine neue Sammelbestellung bei der Stickerein zu aufzugeben. Die Lieferzeit wird ca. 4-6 Wochen betragen.

Bestellung:

  • Bitte laden sie sich hier das Bestellformular herunter und füllen es aus.
  • Das Bestellformular ist mit Eingabefeldern versehen und kann direkt im PC ausgefüllt und gespeichert werden.
  • Bitte schicken Sie die Datei an folgende Adresse: vereinskleidung@nachbarschftshilfe-breuberg.de.
  • Sie können das Bestellformular auch an folgende Faxnummer schicken: 03212 / 52 45 731.
  • Selbstverständlich können Sie das Bestellformular auch ausdrucken und händisch ausfüllen.
  • Schicken Sie es dann an unsere Büro in Rei-Breitenbach, Lindenstr.42 oder werfen Sie es dort in unseren Briefkasten.
  • Wir rufen sie anschließend zurück um den Lieferzeitraum und die Zahlungsweise abzustimmen.
  • In jeden Fall bekommen Sie eine Rechnung für Ihre Bestellung.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte auf unserem Handy zurück.

Ihre Nachbarschaftshilfe Breuberg

Statistiken 2014

Hier finden Sie einige ausgewählte Statistiken, welche zur Jahreshauptversammlung 2015 vorgestellt wurden:

 geleistete Stunden von 2011 bis 2014

 Helferstunden 2014 nach Monaten aufgeteilt

Helferstunden 2014 nach Hilfenart aufgeteilt

Anzahl der Hilfen 2014

Helferstunden 2014 nach Stadtteile aufgeteilt

Unser Newsletter

… nicht nur für Mitglieder!

Auch die Nachbarschaftshilfe Breuberg geht mit der Zeit. Seit Herbst 2014 stellen wir einem Infobrief, neudeutsch: Newsletter, zur Verfügung.

Dieser erscheint monatlich und berichtet über geleistete Hilfen, die Entwicklung des Vereins und informiert über zurückliegende und bevorstehende Veranstaltungen. Wer Interesse hat, und damit sprechen wir nicht nur Mitglieder, sondern alle Interessierten an, kann unseren Newsletter abonnieren. Benutzt dazu auf der rechten Seite den Anmeldelink.

Hier nun eine Auflistung der bereits erschienene Newsletter, welche ihr euch runterladen könnt:

erschienen Ausgabe Dateityp Download-Link
2016
Zurzeit sind wir zeitlich so eingespannt, dass Wir keinen Newsletter schreiben können.
2015      
01. Dezember 2015 Newsletter Dezember 2015 pdf Datei download starten
10. November 2015 Newsletter November 2015 pdf Datei download starten
10. Oktober 2015 Newsletter Oktober 2015 pdf Datei download starten
30. August 2015 Newsletter Aug./Sept. 2015 pdf Datei download starten
02. Juli 2015 Newsletter Juli 2015 pdf Datei download starten
07. Juni 2015 Newsletter Juni 2015 pdf Datei download starten
08. Mai 2015 Newsletter Mai 2015 pdf Datei download starten
11. April 2015 Newsletter April 2015 pdf Datei download starten
06. März 2015 Newsletter März 2015 pdf Datei download starten
05. Februar 2015 Newsletter Februar 2015 pdf Datei download starten
2014      
09. Januar 2015 Newsletter Januar 2015 pdf Datei download starten
30. November 2014 Newsletter Dezember 2014 pdf Datei download starten
08. November 2014 Newsletter November 2014 pdf Datei download starten
01. Oktober 2014 Newsletter Oktober 2014 pdf Datei download starten

Für Fragen stehe wir Euch jederzeit zur Verfügung. 

Es grüßt, die Nachbarschaftshilfe Breuberg
Miteinander * Füreinander